“Für die Bundesregierung ist klar: Das Urheberrecht muss auch im Internet seinen Platz finden. Deshalb lehnen wir es ab, dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die Bücher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird.” sagt Angela Merkel.
Finde ich gut, dass endlich mal jemand Google in die Schranken weisen möchte. Wobei man wissen muss, dass nicht nur Google einen haarsträubenden Umgang mit Datenschutz und Urheberrecht hat. Das gilt für die meisten Mainstream-Anbieter im Internet. Wussten Sie schon: wenn Sie Daten bei Google speichern, darf Google sie durchsuchen und verwerten. Wenn Sie Bilder bei Flicker hochladen, gehören sie Flicker, usw. Ich finde das grauslich. Ich wiederhole mich, aber es bleibt aktuell: der Gedanke, dass Google meine Doktorarbeit durchsucht, bevor ich sie veröffentlicht habe, ist mir zuwider.
Bei scholarz.net fahren wir eine entgegengesetzte: absoluter Schutz der Privatsphäre. Ihre Daten gehören Ihnen und nur Ihnen und nur das wird von irgendwem durchsucht, das Sie ausdrücklich dafür freigeben. Der Rest ist privat. Und mit privat meinen wir privat. Wir sind zwar nur eine kleine Nische, aber dafür eine Forscher-freundliche Nische.
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Oktober 23rd, 2009 - 13:27
Was hat denn bitte Urheberrecht mit Datenschutz zu tun? Und wie man als Wissenschaftler das aktuelle Urheberrecht verteidigen kann, ist mir auch nicht klar. Google Books ist wenigstens ein Versuch. Meinen letztens Aufsatz hab ich damit in der Hälfte der Zeit geschrieben, die ich benötigt hätte, wenn ich die Quellen erst in der Bibliothek hätte besorgen, auf ihre Rückgabe warten oder per Fernleihe bestellen müssen.
Und wer schon 40 Euro für einen 20 Seiten-Zeitschriftenaufsatz bezahlt hat, weil die Bib kein Abo dafür hatte, wird das Urheberrecht eher verfluchen als daran festzuhalten.
Oktober 26th, 2009 - 11:22
Natürlich sind Urheberrecht und Datenschutz zwei paar Stiefel. Aber sie gehören eng zusammen. Wenn ein Anbieter die privaten Daten seiner Kunden durchsucht und nutzt, dann verletzt dies beide Bereiche. Im Übrigen besagen die AGB vieler amerikanischer Internet-Unternehmen sogar, dass das Urheberrecht der in ihren Diensten eingestellten Daten an sie übergeht. Das ist nach deutschem Recht überhaupt nicht möglich.